Grundlegende Umweltvorschrift: Ersatzbaustoffverordnung
Basierend auf einem detaillierten wissenschaftlichen Konzept werden in der Ersatzbaustoffverordnung die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) in technische Bauwerke bundesweit festgeschrieben. Davon abzugrenzen ist die Nutzung von MEB in Asphaltanwendungen, im Deponiebau oder in Beton. In diesen Fällen gilt die EBV nicht. Neben der Definition von potenziellen Verwertungswegen spezifiziert die EBV die Anforderungen an die Güteüberwachung von umweltrelevanten Parametern. Deren Einhaltung stellt die Basis für Einteilung in zwei Materialklassen dar, bezeichnet als HMVA-1 und HMVA-2.